EU MEPS für Niederspannungsmotoren
14.05.2010
EU MEPS: Überblick
Motoren, die dafür ausgelegt sind, ganz in eine Flüssigkeit eingetaucht betrieben zu werden.
Die EU MEPS (European Minimum Energy Performance Standard) legt die verpflichtenden Mindestwirkungsgrade für Elektromotoren fest, die in den euroäischen Markt eingeführt werden. Die Norm ist Teil des Programms für umweltgerechte Gestaltung der EU, das auf eine Reduzierung des Energieverbrauchs und anderer umweltschädlicher Einflüsse durch energiebetriebene Produkte abzielt.Das Programm, das ab Mitte 2011 in drei Stufen umgesetzt wird, umfasst die meisten eintourigen, dreiphasigen Asynchronmotoren bis 375 kW (siehe Geltungsbereich). Das Programm verpflichtet Hersteller die IE-Klasse (International Efficiency) und die Wirkungsgradwerte auf dem Leistungsschild des Motors und in der Produktdokumentation anzugeben.
Die EU MEPS basiert auf zwei IEC-Normen (International Electrotechnical Commission). Der Wirkungsgrad muss hierbei nach Verfahren, die in der IEC 60034-2-1: 2007 festgelegt sind, gemessen werden, und es müssen die in der IEC 60034-30 definierten Wirkungsgradklassen eingehalten werden. Da das EU-Programm auf internationalen Normen beruht, stellt es einen wichtigen Schritt zu einer globalen Harmonisierung der Wirkungsgradvorschriften dar.
Geltungsbereich
Die EU MEPS-Richtlinie umfasst 2-, 4- und 6-polige, eintourige, dreiphasige Asynchronmotoren mit einem Leistungsbereich von 0,75 bis 375 kW, mit einer Bemessungsspannung bis 1000 V und mit Dauerbetrieb.
Die Bestimmungen gelten nicht für:
- Motoren, die dafür ausgelegt sind, ganz in eine Flüssigkeit eingetaucht betrieben zu werden.
- Motoren, die vollständig in ein Produkt (z.B. Pumpe oder Lüfter) integriert sind, so dass die Energieeffizienz des Motors nicht unabhängig von dem Produkt geprüft werden kann.
- Speziell für den Betrieb unter den folgenden Bedingungen ausgelegte Motoren:
- Höhen über 1000 m ü.N.N.
- Umgebungstemperaturen über 40°C
- Betriebshöchsttemperatur über 400°C
- Umgebungstemperatur unter –15°C (beliebiger Motor) oder unter 0 °C (luftgekühlte Motoren)
- bei Kühlflüssigkeitstemperatur am Einlass eines Produktes unter 5 °C oder über 25 °C
- Motoren in potenziell explosionsfähigen Atmosphären gemäß Richtlinie 94/9/EG
Zeitplan
6. Juli 2005
Von der EU verabschiedete Richtlinie zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte (2005/32/EG) – eine Rahmenvereinbarung, die durch "Durchführungsmaßnahmen" (z.B. MEPS) ergänzt werden muss.
22. Juli 2009
Die EU-Kommission verabschiedete eine Vorschrift zur Anwendung der Anforderungen zur umweltgerechten Gestaltung auf Elektromotoren mit Wirkung ab Mitte 2011, die den Herstellern etwa 2 Jahre einräumt, bis ihre Produkte die Anforderungen erfüllen müssen.
16. Juni 2011
Stufe 1: Die Motoren müssen die Wirkungsgradklasse IE2 erfüllen.
1. Januar 2015
Stufe 2: Motoren mit einer Nennleistung von 7,5 – 375 kW müssen ENTWEDER die Wirkungsgradklasse IE3 ODER der Wirkungsgradklasse IE2 entsprechen, wenn sie mit einem drehzahlgeregelten Antrieb ausgestattet sind.
1. Januar 2017
Stufe 3: Motoren mit einer Nennleistung von 0,75 – 375 kW müssen ENTWEDER die Wirkungsgradklasse IE3 ODER der Wirkungsgradklasse IE2 entsprechen, wenn sie mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sind.
Häufig gestellte Fragen
Dürfen Hersteller nach Juni 2011 noch IE1 Motoren bauen?
Motoren mit Wirkungsgrad IE1 dürfen ab dem 16. Juni 2011 auf dem europäischen Binnenmarkt nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Ab dann müssen in Europa alle neuen Motoren dem Standard IE2 (hoher Wirkungsgrad) entsprechen.
Die Vorschriften gelten jedoch nicht außerhalb Europas. Deshalb können Hersteller weiterhin IE1-Motoren für Märkte bauen, für die keine Mindesteffizienz-Anforderungen gelten.
Wenn ich einen Motor kaufe, wie kann ich sicher sein, dass er die Anforderungen der EU MEPS erfüllt?
Die Einhaltung der Wirkungsgradnormen wird durch Tests überprüft. Die EU-Mitglieds staaten werden die Prüfverfahren und ihre Umsetzung gemäß der EU MEPS überwachen.
Gibt es nach Juni 2011 noch eine Übergangsfrist?
Nein. Die Übergangsfrist läuft von Juli 2009 bis Juni 2011 (siehe Zeitplan).
Die dreistufige Einführung ab Juni 2011 soll allen Herstellern, insbesondere den kleinen und mittleren, die Möglichkeit geben, sich auf die neuen Anforderungen einstellen zu können.
Kann ich die Wirkungsgrade verschiedener Hersteller vergleichen?
Ja, aber nur, wenn die Wirkungsgradwerte auf demselben Prüfverfahren basieren. In der Herstellerdokumentation muss das verwendete Prüfverfahren angegeben werden.
Sind explosionsgeschützte und Marinemotoren in die EU MEPS eingeschlossen?
Nein. Die EU MEPS deckt nicht alle in der IEC 60034-30 enthaltenen Motortypen ab. Einige Motoren (wie z.B. explosionsgeschützte Motoren und Bremsmotoren) sind in der IEC 60034-30, jedoch nicht in der EU MEPS enthalten. Marinemotoren sind von der EU MEPS ausgenommen, denn sie sind, wie von den Klassifikationsgesellschaften gefordert, für Umgebungstemperaturen über 40 °C ausgelegt.
Als Global Player wird ABB die Anforderungen der IEC 60034-30 einhalten. Obwohl nicht von der EU MEPS gefordert, werden auch die Ex-, Marine- und Bremsmotoren von ABB mit der IE-Kennzeichnung versehen.
Quellenangabe:
Firma / Hersteller | URL |
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KSB Nachrichten | http://www.ksb.com/ksb-de/Presse/Pressemitteilungen |
LOWARA (XYLEM) Nachrichten | http://xylemappliedwater.de/feed/ |
SEW Nachrichten | https://www.sew-eurodrive.de/de_de/rss_feeds/sew-eurodrive_news.xml |