Neue Bestimmungen zu den Wirkungsgradklassen 2015
25.11.2014

Ab dem 01.01.2015 gelten neue Bestimmungen bezüglich der Anforderungen an die Energieeffizient von elektrischen Antrieben. Es gilt dann wie folgt:
Motoren ab einer Leistung von 7,5 kW bis 375 kW müssen entweder der Wirkungsgradklasse IE3 entsprechen oder in IE2 in Verbindung mit einem Frequenzumrichter betrieben werden. Motoren der Wirkungsgradklasse IE2 können also auch noch nach dem Stichtag dem 1. Januar 2015 in Verkehr gebracht werden (wenn diese am Frequenzumrichter betrieben werden).
Künftig bedeutet dies wie folgt:
Elektromotoren der Wirkungsgradklasse IE1:
- Motoren bis zu einer maximalen Leistung von 0,75 kW
- Motoren mit zwei oder mehr Drehzahlen (polumschaltbare Antriebe)
- Motoren mit angebauter Bremse
- Wechselstrommotoren
Elektromotoren der Wirkungsgradklasse IE2:
- Elektromotoren im Leistungsbereich von größer 0,75 kW bis 7,5 kW
- Elektromotoren mit einer Leistung größer 7,5 kW bis 375 kW - nur im Betrieb am Frequenzumrichter
Elektromotoren der Wirkungsgradklasse IE3:
- Elektromotoren mit einer Leistung von 7,5 kW bis 375 kW (hier ist kein Frequenzumrichter vorgeschrieben)
Motoren der Wirkungsgradklasse IE2 können also auch noch nach dem Stichtag dem 1. Januar 2015 in Verkehr gebracht werden. Allerdings unter der Bedingung, dass diese Motoren am Frequenzumrichter betrieben werden.
Quellenangabe:
Firma / Hersteller | URL |
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KSB Nachrichten | http://www.ksb.com/ksb-de/Presse/Pressemitteilungen |
LOWARA (XYLEM) Nachrichten | http://xylemappliedwater.de/feed/ |
SEW Nachrichten | https://www.sew-eurodrive.de/de_de/rss_feeds/sew-eurodrive_news.xml |